Gestützt auf § 15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung öffentlich aufgelegt:
Teilzonen- und Erschliessungsplan «GB Egerkingen Nr. 1385»
Orientierend kann zudem der dazugehörende Raumplanungsbericht eingesehen werden (gegen dieses Dokument kann keine Einsprachen eingereicht werden).
Auflagedauer:
24. Januar bis 24. Februar 2025 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Auflageort:
Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen
Während der Auflagedauer werden die Planungsunterlagen zudem auf der Homepage der Einwohnergemeinde Egerkingen (www.egerkingen.ch) aufgeschaltet.
Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat