Gestützt auf § 15 der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (Grundeigentümerbeitragsverordnung) und dem Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Einwohnergemeinde Balsthal wird der nachfolgend aufgeführte Plan mit der dazugehörenden Berechnung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Perimeterplan: Ausbau Nesplenacker
Plan Nr. 6626 / 1 Strassenbau mit öffentlicher Beleuchtung
Plan Nr. 6626 / 2 Wasser
Plan Nr. 6626 / 3 Kanalisation
Auflagezeit: 5. November 2020 – 4. Dezember 2020
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Bauverwaltung
Die Perimeterpflichtigen werden durch eingeschriebene Briefe zusätzlich orientiert.
Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist (Datum des Poststempels) beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Einwohnergemeinde Balsthal