Gestützt auf § 111 des kantonalen Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff. der kantonalen Grundeigentümerbeitragsverordnung vom 3. Juli 1978 sowie aufgrund des Grundeigentümerbeitrags- und -gebührenreglements der Gemeinde Egerkingen werden die nachfolgend aufgeführten Pläne mit den dazugehörenden Berechnungen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
TELLISTRASSE STRASSENAUSBAU
– Provisorischer Beitragsplan 1:500 mit prov. Berechnung der Erschliessungsbeiträge
Auflagezeit: 4. September – 5. Oktober 2026 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen
Die Beitragspflichtigen werden durch einen eingeschriebenen Brief zusätzlich orientiert.
Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Der Gemeinderat