Gemäss Nutzungsplanverfahren § 14 ff sowie § 44 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (Stand 1. März 2013) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:
Überarbeitung Grundwasserschutzzone
Pumpwerk Moos
– Schutzzonenplan
– Konfliktplan Werke
– Konfliktplan Umgebung
– Konfliktplan Signalisation
– Konfliktplan Zustandsplan
– Hydrogeologischer Bericht
– Schutzzonenreglement
Auflagezeit:
29. Januar bis 1. März 2021
von 8.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Auflageort:
Gemeindeverwaltung Abteilung Bau, Gemeinderatssaal
Die Unterlagen können auf der Homepage der Einwohnergemeinde Oensingen, http://www.oensingen.ch/de/verwaltung/, heruntergeladen werden.
Rechtmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch den Plan betroffen ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen, Einsprache erheben. Diese ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat