Gestützt auf §§ 6 ff, §§ 15 ff sowie § 42 der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren wird folgender Beitragsplan (Perimeter) öffentlich aufgelegt:
Beitragsplan Strassenausbau
Plan Nr. 14820-5.6, Massstab 1:500, sowie die provisorische Beitragsberechnung
Auflageort: Gemeindekanzlei
Auflagefrist: Freitag, 29. März 2024, bis Samstag, 27. April 2024, während der üblichen Schalteröffnungszeiten
Gemäss § 16 Abs. 1 PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch den Nutzungsplan berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Einwohnergemeinderat Laupersdorf Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich und begründet bis spätestens am Samstag, 27. April 2024, an das Gemeindepräsidium der Einwohnergemeinde, 4712 Laupersdorf, zu richten.
Laupersdorf, 25. März 2024
Der Einwohnergemeinderat