Teilstück Verzweigung Kirchenfeldstrasse bis Weyackerweg Nord
Gestützt auf §§ 6 ff, §§ 15 ff sowie § 42 der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren wird folgender Beitragsplan (Perimeter) öffentlich aufgelegt:
Beitragsplan Strassenausbau inkl. Beleuchtung, Plan Nr. 14812-5.6B, Massstab 1:500, sowie die provisorische Beitragsberechnung
Auflageort: Gemeindekanzlei
Auflagefrist: Freitag, 10. Juni 2022, bis Samstag, 9. Juli 2022, während der üblichen Schalteröffnungszeiten
Gemäss § 16 Abs. 1 PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch den Nutzungsplan berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Einwohnergemeinderat Laupersdorf Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich und begründet bis spätestens am Samstag, 9. Juli 2022, an das Gemeindepräsidium der Einwohnergemeinde, 4712 Laupersdorf, zu richten.
Laupersdorf, 30. Mai 2022
Der Einwohnergemeinderat