Oberbuchsiten

Öffentliche Planauflage Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Lochacker» mit Sonderbauvorschriften

Gestützt auf § 15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:

Genehmigungsinhalt
Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Lochacker» (GB Oberbuchsiten Nr. 2068) mit Sonderbauvorschriften

Orientierend (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)
– Raumplanungsbericht
– Umweltverträglichkeitsbericht
– Mobilitätskonzept
– Richtprojekt
– Plan Hochspannungsleitung

Auflagedauer: 6. Mai – 5. Juni 2024

Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten, Buchsweg 2, Oberbuchsiten

Während der Auflagedauer werden die Planungsunterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Oberbuchsiten (www.oberbuchsiten.ch) aufgeschaltet.

Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Gemeinde Oberbuchsiten, Buchsweg 2, 4625 Oberbuchsiten, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

GEMEINDE OBERBUCHSITEN
Der Gemeinderat