Gestützt auf § 15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden der Erschliessungs- und Gestaltungsplan „Oberer Rainacker“ mit Sonderbauvorschriften öffentlich aufgelegt.
• Genehmigungsinhalt
Erschliessungs- und Gestaltungsplan „Oberer Rainacker“ mit Sonderbauvorschriften
• Orientierender Inhalt
– Raumplanungsbericht
– Richtprojekt
– Vorprüfungsberichte
Auflagezeit
18. August 2025 – 16. September 2025
Auflageort
Gemeindeverwaltung, Buchsweg 2, Oberbuchsiten
Während der Auflagedauer werden auf der Homepage der Gemeinde Oberbuchsiten (www.oberbuchsiten.ch) die Auflageunterlagen ebenfalls aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Oberbuchsiten, Buchsweg 2, 4625 Oberbuchsiten, Einsprache erheben.
GEMEINDE OBERBUCHSITEN
Gemeinderat