BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 7 der kantonalen Lärmschutz-Verordnung (LSV-SO) vom 1. September 2002 wird das Lärmsanierungsprojekt über die
Bachstrasse, Kirchrain und Allerheiligenstrasse
Bericht Lärmsanierungsprojekt (LSP) vom 9. August 2022 von BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
öffentlich aufgelegt. Das Lärmsanierungsprojekt (LSP) gibt Aufschluss über die Lärmbelastung sowie Art und Wirksamkeit der geplanten Sanierungsmassnahmen. Zudem enthält es Anträge um Erteilung von Erleichterungen nach Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung des Bundes (LSV).
Auflagezeit: Montag, 9. Januar 2023 bis Mittwoch, 8. Februar 2023
Auflageorte:
– Einwohnergemeinde Hägendorf, Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf (während der Schalteröffnungszeiten)
– Kreisbauamt II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen b. Olten (während der ordentlichen Bürozeiten)
Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden.
Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Solothurn, 6. Januar 2023 kin/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger