BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 werden folgende kantonalen Erschliessungspläne (Baulinienpläne) öffentlich aufgelegt:
Kantonale Baulinienpläne
Neuendörferstrasse / Hauptgasse / Gunzgerstrasse, Ortsdurchfahrt Fulenbacherstrasse, Abschnitt Nord Fulenbacherstrasse / Boningerstrasse / Usserdorf, Abschnitt Süd Egerkingerstrasse, Ortsteil Nord
Situationspläne 1:1000
Die öffentliche Planauflage erfolgt im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Ortsplanung der Einwohnergemeinde Härkingen.
Auflagezeit: Freitag, 9. Juni bis Montag, 10. Juli 2023
Auflageorte:
– Gemeindehaus Härkingen (Fröschengasse 7, 4624 Härkingen) (während der Schalteröffnungszeiten)
– Kreisbauamt II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen bei Olten (während der ordentlichen Bürozeiten)
Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden.
Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Solothurn, 9. Juni 2023 zim/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler