Solothurn

Öffentliche Planauflage Härkingen

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 werden folgende kantonalen Erschliessungspläne (Baulinienpläne) öffentlich aufgelegt:

Kantonale Baulinienpläne

Neuendörferstrasse / Hauptgasse / Gunzgerstrasse, Ortsdurchfahrt Fulenbacherstrasse, Abschnitt Nord Fulenbacherstrasse / Boningerstrasse / Usserdorf, Abschnitt Süd Egerkingerstrasse, Ortsteil Nord

Situationspläne 1:1000

Die öffentliche Planauflage erfolgt im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Ortsplanung der Einwohnergemeinde Härkingen.

Auflagezeit: Freitag, 9. Juni bis Montag, 10. Juli 2023

Auflageorte:
– Gemeindehaus Härkingen (Fröschengasse 7, 4624 Härkingen) (während der Schalteröffnungszeiten)
– Kreisbauamt II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen bei Olten (während der ordentlichen Bürozeiten)

Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden.

Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Solothurn, 9. Juni 2023 zim/zea

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler