BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 wird das Auflagedossier über die
Egerkingerstrasse
Bushaltestelle Altgraben (Teil 1) und Bushaltestelle Pfannenstiel (Teil 2)
Verschiebung Haltestelle an Egerkingerstrasse
bestehend aus
Erschliessungsplan 1:500, Teil 1
Erschliessungsplan 1:500, Teil 2
Situation 1:200, Teil 1
Situation 1:200, Teil 2
Längenprofil 1:500/50, Teil 1
Längenprofil 1:500/50, Teil 2
Querprofile 1:100, Teil 1
Querprofile 1:100, Teil 2
öffentlich aufgelegt. Dem kantonalen Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu.
Gleichzeitig liegen zur Orientierung/Erläuterung weitere Unterlagen aus dem Dossier Bauprojekt Teil 1 und Teil 2 (Normalprofile, Landerwerbsplan, Signalisations-/Markierungsplan, Bau-/Verkehrsphasenplan, Werkleitungen, Stützmauer, Nutzungsvereinbarung, Technischer Bericht mit KV und Beilagen) auf.
Auflagezeit: Montag, 15. Januar 2024 bis Dienstag 13. Februar 2024
Auflageorte:
– Einwohnergemeinde, Fröschengasse 7, 4624 Härkingen (während der Schalteröffnungszeiten)
– Kreisbauamt II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen b. Olten (während der ordentlichen Bürozeiten)
Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der AVT-Homepage https://so.ch/verwaltung/bau-und-justizdepartement/amt-fuer-verkehr-undtiefbau/ausschreibungen-planauflagen/
Solothurn, 11. Januar 2024 stj/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler