BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 werden die Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage in den kantonalen Erschliessungsplänen (Baulinienpläne) öffentlich aufgelegt:
Änderung kantonale Baulinienpläne
Hauptgasse / Gunzgerstrasse / Boningerstrasse
Ortsplanungsrevision
Situationsplan 1:1000
Die öffentliche Planauflage erfolgt im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision der Einwohnergemeinde Härkingen.
Auflagezeit: Montag, 22. Januar bis Freitag, 23. Februar 2024
Auflageorte:
– Gemeindehaus Härkingen, Fröschengasse 7, 4624 Härkingen (während den Schalteröffnungszeiten)
– Strassenunterhalt Kreis II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen bei Olten (während den ordentlichen Bürozeiten)
Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden.
Im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage können Einsprachen nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden.
Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Solothurn, 18. Januar 2024 zim/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler