Solothurn

Öffentliche Planauflage Matzendorf

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 wird folgender kantonale Erschliessungsplan (Baulinienplan) öffentlich aufgelegt:

Kantonaler Baulinienplan
Dorfstrasse
Situationsplan 1:1000

Die öffentliche Planauflage erfolgt im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Matzendorf.

Auflagezeit: Donnerstag, 22. Februar 2024 bis Freitag, 22. März 2024

Auflageorte:
– Gemeindeverwaltung, Kleinfeldstrasse 3, 4713 Matzendorf
(während der Schalteröffnungszeiten)

– Strassenunterhalt Kreis II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen bei Olten
(während der ordentlichen Bürozeiten)

Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden.

Die Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Solothurn, 22. Februar 2024 zim/fls

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler