BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 wird der kantonale Erschliessungsplan über die
Dorfstrasse
Bereich Bushaltestelle Hardeck Süd
Sanierung Ortsdurchfahrt mit Instandsetzung / Neubau Kunstbauten
Erschliessungsplan 1:500
Situation 1:200
Querprofile 1:100
öffentlich aufgelegt. Dem kantonalen Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu.
Gleichzeitig liegen zur Orientierung/Erläuterung weitere Unterlagen aus dem Dossier Bauprojekt (Landerwerbsplan, Technischer Bericht) auf.
Auflagezeit:
Montag, 11. Oktober 2021 bis Dienstag 9. November 2021
Auflageorte:
– Einwohnergemeinde Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf (während der Schalteröffnungszeiten)
– Kreisbauamt II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen b. Olten (während der ordentlichen Bürozeiten)
Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der AVT-Homepage https://so.ch/verwaltung/ bau-und-justizdepartement/amt-fuer-verkehr-und-tiefbau/ausschreibungen-planauflagen/
Solothurn, 8. Oktober 2021 stj/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger