BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 wird das Auflagedossier über die
Fridaustrasse
Widenfeldweg – Wolfackerweg
Umgestaltung Fuss- und Veloverkehr, Veloroute Nr. 50
bestehend aus
Erschliessungsplan 1:500
Situation 1:200
Längenprofil 1:500/50
Querprofile 1:100
öffentlich aufgelegt. Dem kantonalen Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu.
Gleichzeitig liegen zur Orientierung / Erläuterung weitere Unterlagen aus dem Dossier Bauprojekt (Normalprofil, Landerwerbsplan, Signalisation-/Markierungsplan, Bau-/Verkehrsphasenplan, Werkleitungsplan, Technischer Bericht mit KV und Beilagen) auf.
Auflagezeit: Montag, 18. März 2024 bis Dienstag, 16. April 2024
Auflageorte:
– Einwohnergemeinde, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf (während der Schalteröffnungszeiten)
– Strassenunterhalt Kreis II, Obere Dünnernstrasse 20, 4612 Wangen b. Olten (während der ordentlichen Bürozeiten)
Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der AVT-Homepage https://so.ch/verwaltung/ bau-und-justizdepartement/amt-fuer-verkehr-und-tiefbau/ausschreibungen-planauflagen/
Solothurn, 14. März 2024 stj/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler