Oensingen

Öffentliche Planauflagen

Gemäss Nutzungsplanverfahren § 14 ff. sowie § 44 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (Stand 1. März 2013) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:

Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «ARA Falkenstein»
Teilzonenplan Dünnerenfeld


Auflagezeit:
10. November bis 9. Dezember 2022 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten

Auflageort:
Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, 2. Stock

Die Unterlagen können während Auflagefrist auf der Homepage der Einwohnergemeinde Oensingen, www.oensingen.ch, heruntergeladen werden.

Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch den Plan betroffen ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen, Einsprache erheben. Diese ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

Der Gemeinderat