Gestützt auf § 15 ff. der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren legt der Gemeinderat folgende Beitragspläne öffentlich auf:
Plan Nr. 50088/15
– Sanierung Hangweg, Beitragsplan Strasse 1:500
Berechnung der Erschliessungsbeiträge
Auflagezeit: 21. November 2024 – 20. Dezember 2024
Auflageort: Gemeindeverwaltung Kestenholz (während der Schalteröffnungszeiten)
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet, während der Einsprachefrist, bis am 20. Dezember 2024 (Datum des Poststempels), an den Gemeinderat Kestenholz zu richten.
Der Gemeinderat