Gestützt auf § 15 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes legt der Gemeinderat die folgenden Nutzungspläne der Gemeinde Kestenholz während 30 Tagen öffentlich auf:
Auflageakten: – Teiländerung Gesamtplan, Aufhebung kommunale Landschaftsschutzzone, Parzelle GB Nr. 665
Auflagezeit: 6. April 2023 bis 5. Mai 2023
Auflageort: Gemeindeverwaltung Kestenholz, Neue Strasse 1 (während den Schalteröffnungszeiten)
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bis am 5. Mai 2023 (Datum des Poststempels) an den Gemeinderat Kestenholz zu richten.
Der Gemeinderat