Aufgrund der am 21. Januar 2021 erfolgten Einberufung für den Urnengang sind für die Gemeinderatswahlen und die Gemeindepräsidentenwahl die untenstehenden gültigen Wahlvorschläge im Sinne der §§34 ff des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Solothurn eingereicht worden. Gemäss §21 Abs. 1 Bst. d der Verordnung über die politischen Rechte sind die Listen und Kandidatennamen zu publizieren.
Liste 1: Schweizerische Volkspartei
1.01 2x von Arx Thomas, 1984, Key Account Manager (bisher), Allmendstrasse 11
1.02 2x Kolb Peter, 1953, Maschinen-Ingenieur, Lehnrüttiweg 8
1.03 2x Hofstetter Hermann, 1984, Landwirt, Hauptstrasse 78
1.04 Tonsa Anton, 1960, Grafiker, Chäppelismattstrasse 2
Liste 2: FDP.Die Liberalen Oensingen
2.01 2x Hafner Theodor, 1953, Informatiker (bisher), Rainbüntenweg 16
2.02 2x Zejnula Merve, 1996, Jurastudentin, Mühlefeldstrasse 75
2.03 2x Schindler Mauro, 1980, Dr. Chemiker, Hauptstrasse 63
2.04 Gervasi-Spiegel Michele, 1960, Metallbauer, selbstständig, Hofstattweg 5
Liste 3: SP Sozialdemokratische Partei
3.01 2x Wyss Nicole, 1969, Dipl. Spielgruppenleiterin (bisher), Burgweg 20
3.02 2x Ingold Rafael, 1990, Primarlehrer, Aegertenweg 2
3.03 2x Steiger Daniel, 1980, Ökonom FH, Leuenallee 2D
Liste 4: Grünliberale und Junge Grünliberale
(Listenverbindung mit CVP Oensingen, Liste 5)
4.01 2x Weber Dirk, 1988, Unternehmer (bisher), Lehnfeldstrasse 18
4.02 2x Nyffeler Janina, 1994, Bauingenieurin, Kirchgasse 1
Liste 5: CVP Oensingen
(Listenverbindung mit Grünliberale und Junge Grünliberale, Liste 4)
5.01 2x Gloor Fabian, 1989, Betriebsökonom, Gemeindepräsident (bisher), Im Staadacker 4
5.02 Geiser Deborah, 1994, Lehrerin, M.A., Allmendstrasse 24
5.03 Rötheli Martin, 1957, Finanzverwalter i.R., Guetstrasse 19
5.04 Santucci Massimo, 1969, Geschäftsführer (bisher), Erlinsburgweg 5
Liste 6: parteilos
6.01 2x Wilhelm Patrick, 1972, Drucker, Unternehmer, Berufsschullehrer im Nebenamt, Rainbüntenweg 12
Einwendungen
Einwendungen gegen die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatinnen und gegen die Stimmberechtigung der Unterzeichnenden der Wahlvorschläge sind gemäss §48 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) während der Auflagefrist bei der Eingabestelle (Stabsstelle) schriftlich geltend zu machen.
Oensingen, 9. März 2021, Gemeindeverwaltung Oensingen
Publikation der stillen Wahl des Gemeindepräsidenten
Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten der Einwohnergemeinde Oensingen für die Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. § 19 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) besagt, dass wenn nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten oder Kandidatinnen zur Verfügung stehen, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 19 Abs. 2 GO in Verbindung mit §§ 70 Abs. 2 und 71 GpR).
Als Gemeindepräsident ist gewählt:
Gloor Fabian, 1989, Betriebsökonom, Gemeindepräsident (bisher), Im Staadacker 4
Oensingen, 9. März 2021, Gemeindeverwaltung Oensingen
Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Anzeiger Thal Gäu Olten (§§ 157 und 160 GpR).