Haerkingen

Publikation stille Wahlen des Gemeindepräsidenten und des Gemeindevizepräsidenten der Einwohnergemeinde Härkingen

für die Amtsperiode 2025 – 2029 gem. §70 Abs. 2 GpR

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten und des Gemeindevizepräsidenten der Einwohnergemeinde Härkingen für die Amtsperiode 2025 – 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.

§ 30 Abs. 2 lit. c) der Gemeindeordnung Härkingen besagt, dass, wenn nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten und Kandidatinnen zur Verfügung stehen, als Ämter zu besetzen sind, diese bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt gelten.

Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang des Gemeindepräsidenten und des Gemeindevizepräsidenten vom 29. Juni 2025 findet nicht statt (§ 30 Abs. 2 lit. c) GO i.V.m. §§70 Abs. 2 und 71 GpR).

Als Gemeindepräsident der Einwohnergemeinde ist in stiller Wahl gewählt:
Freie Liste Härkingen
Grolimund André, Jg. 1971, Personalfachmann (bisher)

Als Gemeindevizepräsident der Einwohnergemeinde ist in stiller Wahl gewählt:
Die Mitte Härkingen
Répond André, Jg. 1980, Geschäftsführer (bisher)

Rechtsmittel:
Gemäss den §§ 157 und 160 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung der stillen Wahl, im Anzeiger Thal Gäu Olten vom 22. Mai 2025 eingeschrieben einzureichen.

Härkingen, 20. Mai 2025

Gemeindeverwaltung Härkingen
Gemeindeschreiberin a. i.