Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde Boningen für die Amtsperiode 2025 – 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
§ 20 Artikel 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Boningen besagt, dass, wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt gelten. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 20 Art. 2 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).
Als Gemeindepräsident ist gewählt:
Stalder Bruno, 1967, Maschineningenieur (bisher)
Boningen, 19. Mai 2025
GEMEINDEVERWALTUNG BONINGEN
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR). 261530