Muemliswil_Ramiswil_06-01

Publikation stille Wahlen Gemeindepräsidium

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil ab 1. Mai 2024 für den Rest der Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.

§ 30, Absatz 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der auf den 22. Oktober 2023 angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

Als Gemeindepräsident ist gewählt:

Millonig Marco, 1985, Polymechaniker, Mümliswil (SVP)

Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil

Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).