Hiermit wird die Räumung von Gräbern Erdbestattungen 2001–2003 (Erstbeisetzung), Reihe 4, sowie die Urnenpultsteingräber (Erstbeisetzung) 1998–2003 sowie Urnengräber 8-Eck (Erstbeisetzung) 2000–2002 öffentlich bekannt gemacht.
Die Grabesruhe von 20 Jahren, welche gemäss § 17 Bestattungs- und Friedhofreglement eingehalten werden muss, ist bei allen Gräbern erreicht.
Die Grabräumung wird durch die Einwohnergemeinde Neuendorf ab dem 1. Oktober 2023 vorgenommen.
Wir bitten die Angehörigen, das Grab bis 30.9.2023 zu räumen.
Falls Sie einen Grabstein behalten möchten, bitten wir Sie, Herrn Manuel Ruf, Leiter Technischer Dienst, 062 398 48 32, technischerdienst@neuendorf.ch zu kontaktieren, damit er diese Gegenstände reservieren und mit Ihnen die Übergabe planen kann.
Die Grabsteine, welche bis zum 30. September 2023 auf dem Friedhof verbleiben, gelten als zurückgelassen und werden durch die Einwohnergemeinde Neuendorf kostenlos und unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht entfernt sowie entsorgt.
Tiefbaukommission Neuendorf