Neuendorf

Räumung Urnengräber

Hiermit wird die Räumung von
– Urnenpultsteingräbern 2003 – 2005 sowie
– 8-Eck-Urnengräbern 2002 – 2003
(Erst- und Zweitbeisetzungen) öffentlich bekannt gemacht.

Die Grabesruhe von 20 Jahren, welche gemäss § 17 Bestattungs- und Friedhofreglement eingehalten werden muss, ist bei allen Gräbern erreicht.

Die Grabräumung wird durch die Einwohnergemeinde Neuendorf ab dem 6. Oktober 2025 vorgenommen.
Wir bitten die Angehörigen, das Grab bis spätestens 5. Oktober 2025 zu räumen. Angehörige, welche ermittelt werden können, werden durch ein persönliches Schreiben zusätzlich informiert.
Falls Sie den Urnenpultstein behalten möchten, bitten wir Sie, Herrn Manuel Ruf, Leiter Technischer Dienst, 062 398 48 32, technischerdienst@neuendorf.ch zu kontaktieren, damit er diesen reservieren und mit Ihnen die Übergabe planen kann.
Grabsteine, Gegenstände und Bepflanzungen, welche bis zum 5. Oktober 2025 auf dem Friedhof verbleiben, gelten als zurückgelassen und werden durch die Einwohnergemeinde Neuendorf und unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht entfernt sowie entsorgt.

Tiefbaukommission Neuendorf