Balsthal

Räumung von Grabfeldern

Die Grabfelder auf dem Friedhof Balsthal West, Haupteingang rechts, oberste und zweitoberste Grabreihe mit den Erstverstorbenen 1993–1997, werden wegen Ablauf der Ruhefrist durch die Einwohnergemeinde Balsthal ab 1. September 2021 geräumt. Diese Information wird bei den betroffenen Grabfeldern angebracht.

Wir bitten die Angehörigen, die Grabpflege entsprechend zu planen und bei Bedarf zwischen dem 1. August 2021 und dem 30. August 2021 persönliche Gegenstände des Grabes abzuholen. Bitte räumen Sie vor dem 1. August 2021 nichts weg, damit die Grabfelder so lange wie möglich noch schicklich aussehen. Drittpersonen ist das Wegräumen untersagt.

Falls Sie einen Grabstein, eine Grabplatte oder eine Grabeinfassung behalten möchten, bitten wir Sie, Manfred Bader, Leiter Werkhof, 062 386 76 60, werkhof@balsthal.ch, bis am 30. August 2021 zu kontaktieren, damit er diese Gegenstände reservieren kann und mit Ihnen die Übergabe planen kann. Für die Übergabe können wir keine Haftung übernehmen und sie erfolgt somit auf Risiko der Angehörigen.

Nach dem 30. August 2021 sind keine Reservationen mehr möglich.

Ab Beginn der Räumung besteht kein Recht mehr auf nicht abgeholte bzw. nicht reservierte Gegenstände und sie gelten als zurückgelassen. Über alles Zurückgelassene verfügt die Einwohnergemeinde Balsthal unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht. Die Räumung erfolgt kostenlos.

Die aktuelle Adresse der Angehörigen ist uns nicht mehr durchgängig bekannt. Deshalb benachrichtigen wir nicht persönlich. Diese Information erfolgt monatlich im Anzeiger und wird im Anschlagskasten bei der Einwohnergemeinde Balsthal an der Goldgasse 13 und in der Gemeindenews App publiziert. Zusätzlich wird diese Information bei den betroffenen Grabfeldern angebracht.

Bei Unklarheiten melden Sie sich bitte bei der Einwohnergemeinde Balsthal, 062 386 76 00.

Balsthal, 13. Mai 2021

[Original signiert]

Max Bühler
Leiter Verwaltung und Gemeindeschreiber