Hiermit wird die Räumung von
– Erdbestattungsgräbern 2003
– 2006 – Urnenpultsteingräbern 2006
– Gemeinschaftsurnengräbern 2005
– 8-Eck-Urnengräbern 2004 – 2006 (Erst- und Zweitbeisetzungen) öffentlich bekannt gemacht.
Die Grabesruhe von 20 Jahren, welche gemäss § 17 Bestattungs- und Friedhofreglement eingehalten werden muss, ist bei allen Gräbern erreicht.
Die Grabräumung wird durch die Einwohnergemeinde Neuendorf ab dem 5. Oktober 2026 vorgenommen.
Wir bitten die Angehörigen, das Grab bis spätestens 3. Oktober 2026 zu räumen. Angehörige, welche ermittelt werden können, werden durch ein persönliches Schreiben zusätzlich informiert. Falls Sie den Urnenpultstein oder das Grabkreuz behalten möchten, bitten wir Sie, Herrn Manuel Ruf, Leiter Technischer Dienst, 062 398 48 32, manuel.ruf@neuendorf.ch zu kontaktieren, damit er die Reservation vornehmen und mit Ihnen die Übergabe planen kann.
Grabsteine, Gegenstände und Bepflanzungen, welche bis zum 3. Oktober 2026 auf dem Friedhof verbleiben, gelten als zurückgelassen und werden durch die Einwohnergemeinde Neuendorf und unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht entfernt sowie entsorgt.
Einwohnergemeinde Neuendorf