Welschenrohr_Gaensbrunnen_neu-11

Räumung von Gräbern Erdbestattung und Urnengräber

Hiermit wird die Räumung der 4. Reihe im Sektor Süd-West (2000–2011) von Erdbestattungen sowie der 1. bis 4. Reihe im Sektor Mitte, Nord-Ost (1997–2018) von Urnengräbern öffentlich bekannt gemacht.

Die Frist zur Entfernung von Grabmälern und Pflanzen, in Eigenverantwortung der Angehörigen, wird bis am 31. August 2026 angesetzt.

Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Kommission über verbleibende Gegenstände. Falls Sie den Grabstein nicht behalten möchten, wird er durch die Gemeinde weggeführt und entsorgt.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Welschenrohr-Gänsbrunnen, Herr Thomas Häfliger (Mobile 079 691 30 77).

Wir danken für Ihr Verständnis.

Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen
Werkkommission / Friedhof