Neuendorf

Räumung von Gräbern Erdbestattung und Urnenpultsteingräbern

Hiermit wird die Räumung von 3 Reihen Gräber von Erdbestattungen 1995–2000 (Erstbeisetzung) sowie der Urnenpultsteingräber (Erstbeisetzung) 1997–2000 öffentlich bekannt gemacht.

Die Grabesruhe von 20 Jahren, welche gemäss § 17 Bestattungs- und Friedhofreglement eingehalten werden muss, ist bei allen Gräbern erreicht.

Die Frist zur Entfernung von Grabmälern und Pflanzen, in Eigenverantwortung der Angehörigen, wird bis zum 10. September 2021 angesetzt. Grab- und Pultsteine, welche bis zum 13.9.2021 auf dem Friedhof verbleiben, werden durch die Einwohnergemeinde entfernt und entsorgt.

Tiefbaukommission Neuendorf