Öffentliche Auflage vom 8. November bis 7 . Dezember 2021
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 25. Oktober 2021 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Bauzonenplan mit Lärm-Empfindlichkeitsstufen (1:2000)
– Gesamtplan (1:5000)
– Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung Ortsteile Nord / Süd / Südost (1:1000)
– Kantonale Baulinienpläne Ortsteile Ost / West (1:1000)
– Naturgefahrenplan (1:4000)
– Zonenreglement der Gemeinde Oberbuchsiten
Folgende rechtsgültige Gestaltungspläne werden aufgehoben:
– Gestaltungsplan Husmatten mit SBV (RRB 2009/954)
– Gestaltungsplan Wohnüberbauung Wilweid mit SBV (RRB 2008/1610)
– Gestaltungsplan Bifang mit SBV (RRB 1991/1118)
Orientierend können zudem eingesehen werden: (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)
– Raumplanungsbericht
– Bauentwicklung 2004 bis März 2020 (1:2000)
– Baulandreserven vor Ortsplanungsrevision April 2020 und Baulandreserven nach der Ortsplanung April 2020 (1:2000)
– Plan der Änderungen (1:2000)
– Plan der Überbauungsziffern (1:2000)
– Landwirtschaftsinventar/ Landwirtschaftspicasso (1:15 000, vom Kanton zur Verfügung gestellt)
– Mobilitätsplan (1:5000)
– Räumliches Leitbild Oberbuchsiten 2013 und Erläuterungsbericht
– Quartieranalyse Oberbuchsiten 2020
– Masterplan Rainacker 2020 inkl. Präsentation
– Naturinventar/-konzept 2020
– Kantonaler Vorprüfungsbericht 2019
– 2. Kantonaler Vorprüfungsbericht 2021
– Waldfeststellungspläne (Übersichtsplan (1:4000) und Detailpläne A- C (1:1000) )
– Plan der planungsbedingten Vorteile PAG (1:2000)
– Mitwirkungsbericht
Auflagezeit: Montag, 8. November bis Dienstag, 7. Dezember 2021 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten
Auflageorte: Gesamtdossier Ortsplanungsrevision Oberbuchsiten: Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten, Buchsweg 2, 4625 Oberbuchsiten
Die Unterlagen sind ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Oberbuchsiten unter «Aktuelles/Publikationen» digital zugänglich (http://www.oberbuchsiten.ch/de/)
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörde zu richten:
Gesamtdossier Ortsplanung Oberbuchsiten: Gemeinderat Oberbuchsiten, Buchsweg 2, 4625 Oberbuchsiten
Genehmigungsinhalte der kantonalen Baulinienpläne (nur Kantonsstrassen):
Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn
Festgestellte Waldgrenze (Genehmigungsinhalt Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung): Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn
Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
Oberbuchsiten, 25. Oktober 2021
GEMEINDE OBERBUCHSITEN
Der Gemeinderat