Wappen Gunzgen

Revision Erschliessungsplan – generelle Wasserversorgungsplanung (GWP)

Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 15 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 22.9.2026 öffentlich aufgelegt:

– Plan-Nr. 3933 / 1 Erschliessungsplan, Situation 1:2500, 28. August 2026
– Technischer Bericht, 28. August 2026

Auflagedauer: 30 Tage; vom 1. Oktober 2026 bis 1. November 2026
Auflageort: Gemeindeverwaltung Gunzgen, Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen (während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten)

Gemäss § 16 Abs. 1 PBG kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen sind bis spätestens am 1. November 2026 schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen, zu richten.

Der Gemeinderat Gunzgen