
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenzen öffentlicher Strassen hinausragen, auf eine Höhe von 4,20 m aufzuschneiden. Über Trottoirs und Fusswegen ist eine Höhe von 2,50 m einzuhalten. Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale, Strassentafeln und Hydranten nicht verdecken. Die Übersicht in Kurven, bei Ausfahrten und Einmündungen darf durch Bäume, Sträucher, Einfriedungen oder andere Gegenstände nicht behindert werden.
Zum Ausführen der Arbeiten wird eine Frist bis zum 29. Oktober 2021 gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Gemeinde das Aufschneiden und Wegräumen auf Kosten des Grundeigentümers anordnen.
Baukommission Gunzgen