Der Gemeinderat beabsichtigt die Durchführung eines Nutzungsplanverfahrens auf GB Wangen Nr. 3011, 2245, 2246, 2225, 1368 sowie 1308.
Gestützt auf § 3 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes Kanton Solothurn ist bei derartigen Planungsaktivitäten ein sogenanntes Mitwirkungsverfahren durchzuführen.
Der Entwurf der oben genannten Nutzungsplanung mit
• Teilzonen- und Erschliessungsplan «Zweiklang» mit Raumplanungsbericht
• Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Zweiklang» mit Sonderbauvorschriften und Raumplanungsbericht
kann im Zeitraum vom
7. Oktober bis 21. Oktober 2022
während der ordentlichen Schalterstunden in der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 65, Wangen bei Olten, 1. Obergeschoss, eingesehen werden.
Stellungnahmen, Anregungen und Wünsche der Bevölkerung zu den Mitwirkungsunterlagen sind bis 21. Oktober 2022 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat einzureichen.
Anregungen und Wünsche werden durch die Planungsbehörde geprüft. Falls diese Anregungen und Wünsche nicht unterstützt werden, besteht die Möglichkeit, anlässlich der später folgenden öffentlichen Auflage formell Einsprache zu erheben.
Die öffentliche Auflage von 30 Tagen wird zu gegebener Zeit, voraussichtlich im 1. Quartal 2023, publiziert.
Gemeinderat
Wangen bei Olten