Fulenbach

Überkommunaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Kiesgrube Hard-Usserban» (Fulenbach, Gunzgen und Härkingen) Öffentliche Planauflage

Gestützt auf die Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; BGS 711.1) und in Verbindung mit Art. 15 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) hat der Gemeinderat Fulenbach anlässlich seiner Sitzungen vom 11. August 2021 die öffentliche Planauflage des überkommunalen Erschliessungs- und Gestaltungsplans «Kiesgrube Hard-Usserban» beschlossen. Dem Erschliessungs- und Gestaltungsplan kommt gleichzeitig die Baubewilligung nach §39 Abs. 4 PBG zu.

Zu genehmigende Akten
Überkommunaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Teilzonenplanänderung
• Teilzonenplan Fulenbach, 1:5000
• Erschliessungs- und Gestaltungspläne, Teil Fulenbach 1:2500
• Sonderbauvorschriften Rodungsgesuch
• Formular Rodungsgesuch
• Übersicht 1:25’000
• Rodungsplan 1:2500
• Aufforstungsplan 1:2500
Baugesuch Wasserhaltungsmassnahmen und Renaturierung Hardgraben
• Bauprojekt Wasserhaltung: Situation und Schnitte 1:100
• Bauprojekt Renaturierung: Situation, Profile, Durchlasse

Orientierende Akten
• Erschliessungs- und Gestaltungspläne: Übersicht
• Planungsbericht nach Art. 47 RPV
• Umweltverträglichkeitsbericht
• Technischer Bericht zu Kiesgrube und Förderbandkorridor
• Technischer Bericht zum Baugesuch Hardgraben
• Profile Kiesgrube

Auflagezeit:
2. September 2021 bis 4. Oktober 2021

Auflageort:
Gemeindeverwaltung Fulenbach, Innere Weid 1, 4629 Fulenbach (Montag, Mittwoch: 10.00–11.00 / 15.30– 17:00, Dienstag und Donnerstag: 10.00–11.00 / 15.30–18.30, Freitag: 9.00–11.00 Uhr).

Rechtsmittel:
Einsprachen gegen den Inhalt des Erschliessungs- und Gestaltungsplans «Kiesgrube Hard-Usserban» sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat der Gemeinde Fulenbach zu richten. Einsprachen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Fulenbach