Öffentliche Planauflage
Kieswerk Gunzgen AG
Gestützt auf die Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes hat der Gemeinderat Boningen anlässlich seiner Sitzung vom 23. September 2020 die öffentliche Planauflage des überkommunalen Erschliessungsplans «Verbindungskorridor Werkstandorte Gunzgen und Boningen» beschlossen. Dem Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Baubewilligung nach §39 Abs. 4 PBG zu.
1. Zu genehmigende Akten
• Überkommunaler Erschliessungsplan Teil Boningen
• Baugesuchspläne
2. Orientierende Akten
• Planungsbericht nach Art. 47 RPV
• Überkommunaler Erschliessungsplan Teil Gunzgen
• Rodungsgesuch & Rodungsplan
Auflagezeit: 15. Oktober 2020 bis 16. November 2020
Auflageort: Gemeindeverwaltung Boningen, Dorfstrasse 52, 4618 Boningen (Montag & Donnerstag, 9.30–10.30 Uhr, Dienstag, 9.00–10.30 / 15.00–19.00 Uhr)
Rechtsmittel: Einsprache gegen den Inhalt des Erschliessungsplans «Verbindungskorridor Werkstandorte Gunzgen und Boningen» sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat der Gemeinde Boningen zu richten. Einsprachen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Boningen