Gestützt auf § 119 Abs. 1 lit. d) des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996; Stand: 1.1.2024 (BGS 113.111) hat der Einwohnergemeinderat Härkingen anlässlich seiner Sitzung vom 27. Mai 2025 einstimmig nachfolgenden Beschluss gefasst:
1. Von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des Gemeinderates vom 18. Mai 2025 (publiziert im Anschlagkasten, der Homepage und im Anzeiger Thal Gäu Olten Nr. 21 vom 22. Mai 2025) wird Kenntnis genommen.
2. Innerhalb der 3-tägigen Beschwerdefrist (§§ 157 und 160 GpR) wurde keine Beschwerde erhoben.
3. Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die Gemeinderatswahlen der Einwohnergemeinde Härkingen für die Amtsperiode 2025–2029 vom 18. Mai 2025 werden validiert.
Härkingen, 5. Juni 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindepräsident
Die Gemeindeschreiberin a. i.