Welschenrohr_Gaensbrunnen_neu-11

Validierung der Wahl eines Mitglieds der Baukommission, eines Mitglieds der Natur-, Umweltschutz- und Gesundheitskommission und eines Friedensrichters vom 28. November 2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Welschenrohr- Gänsbrunnen gestützt auf § 119 Buchstabe d des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 beschliesst:

1. Vom Ergebnis der Wahl eines Mitglieds der Baukommission, eines Mitglieds der Natur-, Umweltschutz- und Gesundheitskommission sowie eines Friedensrichters vom 28. November 2022, publiziert im amtlichen Anschlagkasten, wird Kenntnis genommen. Für den Rest der Amtsperiode 2021–2025 gewählt wird als Mitglied der Baukommission Bielmeier Ralf und als Mitglied der Natur-, Umweltschutz- und Gesundheitskommission Niklaus Julia. Gewählt wird als Friedensrichter per 1.1.2023 Trüssel Michael.

2. Innerhalb der 10-tägigen Beschwerdefrist (§ 202 GG) wurde keine Beschwerde erhoben.

3. Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die Wahl der Baukommission, der Natur-, Umweltschutzund Gesundheitskommission und des Friedensrichters wird validiert. Welschenrohr, 12. Dezember 2022

GEMEINDERAT WELSCHENROHR-GÄNSBRUNNEN

Gemeindepräsidentin: Theres Brunner
Gemeindeschreiberin: Jasmin Jakob