Volksinitiative in der Stadt Olten: Stadtklimainitiative
Die Stadtkanzlei Olten
gestützt auf § 137 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 und Art. 11 der Gemeindeordnung der Stadt Olten
verfügt:
Die städtische Volksinitiative «Stadtklimainitiative» ist zustande gekommen.
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim zuständigen Departement des Kantons Solothurn eingereicht werden.
Information:
Das Geschäft wird der Direktion Präsidium zur Beantwortung an das Gemeindeparlament überwiesen. Die Gültigkeit der Initiative wird mit der Beantwortung an das Gemeindeparlament geprüft; das Gemeindeparlament entscheidet (§ 81 Gemeindegesetz).
STADTKANZLEI OLTEN