BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassensanierungsarbeiten sind im Ausserortsbereich zwischen Balsthal und Holderbank folgende Verkehrsmassnahmen notwendig:
– Der Verkehr muss einspurig mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt werden.
– Die Geschwindigkeit wird im Baustellenbereich von 80 km/h auf 50 km/h reduziert.
Dauer: ab Montag, 27. September 2021 bis Freitag, 15. Oktober 2021
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 24. September 2021 mem/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger