BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Bauarbeiten auf der Lindenallee und Falkensteinerstrasse im Abschnitt Kreisel Thalbrücke bis Bahnhofstrasse sind folgende Massnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird vom Studenackerweg bis Bahnhofstrasse einspurig im Einbahnverkehr von Balsthal nach Oensingen geführt. Die Gegenrichtung wird grossräumig umgeleitet und die Fahrbahn im Baustellenbereich verengt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Kleinfeldstrasse, des Bachackerwegs, des Schärenmätteliwegs und des Zelgliwegs werden gesperrt.
– Die Ein- und Ausfahrt der Kirchstrasse, des Hunwegs, des Mattenwegs und des Birkenwegs werden kurzzeitig behindert und gesperrt.
– Für die Ausfahrt von der Sagmattstrasse in die Solothurnerstrasse wird ein Rechtsabbiegen (Rechtsfahrgebot) signalisiert.
– Für Fussgänger und Velofahrer wird eine Umleitung signalisiert.
– Die bestehende Fussgängerverbindung Grossmattweg-Schärenmätteliweg wird für die Bauarbeiten angepasst und bleibt mittels Lichtsignalanlage aufrechterhalten.
– Private Zufahrten werden nach Vorankündigung kurzzeitig behindert und gesperrt.
Dauer: Freitag, 8. Februar 2021 bis ca. Donnerstag, 30. September 2021
Wegen Bauarbeiten auf der Falkensteinerstrasse im Abschnitt Bahnhofstrasse bis Zollhusgässli sind folgende Verkehrsbeschränkungen erforderlich:
– Der Verkehr wird innerhalb der Baustelle einspurig geführt und mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert.
– Private Zufahrten werden nach Vorankündigung kurzzeitig behindert oder gesperrt.
– Während der Ausführung der Bauarbeiten wird der Verkehr zeitweise mit Verkehrsdienst geregelt.
Dauer: ca. Freitag, 1. Oktober 2021 bis ca. Freitag, 29. April 2022
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Deckbelagsarbeiten werden im Sommer 2022 erfolgen und zu gegebenem Zeitpunkt separat publiziert.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, 4600 Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 15. Januar 2021 bue/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger