Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Beinwil SO Passwangstrasse Abschnitt Neuhüsli bis Hofzufahrt Breite

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Aufgrund einer Kranmontage an der Passwangstrasse in Beinwil SO sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Die Passwangstrasse wird im Abschnitt Neuhüsli bis Hofzufahrt Breite von 19 bis um 5 Uhr vollständig gesperrt.

– Die Ein- / Ausfahrten der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt oder gesperrt.

Dauer:
Montag, 31. März 2025, ab 19 Uhr bis Dienstag, 1. April 2025, um 5 Uhr


Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Die amtliche Verfügung im eAmtsblatt vom 12. Dezember 2024 zu den Strassenbauarbeiten im Bereich Neuhüsli bis Schiltloch bleibt bis Ende 2029 gültig.

Solothurn, 27. März 2025 ngu/som

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler