BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbauarbeiten an der Passwangstrasse in Beinwil SO sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen teilweise einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Zeitweise wird der Verkehr mittels Verkehrsdienst geregelt.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 50 km/h verfügt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
– Die Bushaltestellen Neuhüsli und Oberbuchen werden zeitweise verlegt.
– Weitere baustellenbedingte Beschränkungen werden ergänzend zu dieser Publikation zu einem späteren Zeitpunkt verfügt.
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis III, Dornach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 12. Dezember 2024 ngu/som
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler