BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten sind im betreffenden Abschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– In Ergänzung zur Verkehrsbeschränkung vom 12. August 2022 wird die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von der Unterführung der Nationalstrasse A2 zusätzlich auf den jeweiligen Baubereich ausgedehnt.
Dauer: Montag, 6. Februar 2023 bis Ende Oktober 2024
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 3. Februar 2023 stj/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger