BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbauarbeiten an der Oltnerstrasse sind im erwähnten Abschnitt folgende Massnahmen erforderlich:
– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Kurzzeitig wird der Verkehr mittels Verkehrsdienst geregelt.
– Die Radfahrer werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.
Dauer: Montag, 29. Juli bis Samstag, 3. August 2024
Wegen Strassenbauarbeiten an der Oltnerstrasse in Egerkingen sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die Oltnerstrasse wird im Abschnitt Bachmattstrasse bis Knoten Schlegelhof für den Motorfahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gewährleistet.
– Eine Umleitung für den motorisierten Verkehr wird signalisiert.
– Die Umleitung erfolgt in beiden Richtungen ab dem Kreisel Gäustrasse in Hägendorf über die Hägendorf- und Mittelgäustrasse in Kappel, Mittelgäustrasse in Gunzgen, Gunzger- und Egerkingenstrasse in Härkingen, Härkinger- und Expressstrasse zum Kreisel Oltnerstrasse in Egerkingen.
– Der Nachtbus fährt über die signalisierte Umleitung.
– Die Ein-/Ausfahrten der privaten Liegenschaften werden gesperrt. Die Zu- und Wegfahrt MacDonald’s und Garage Franz Reinhart werden signalisiert.
– Die Liegenschaften sind für Fussgänger über den Gehweg zugänglich.
Dauer: Samstag, 3. August ab 22.00 Uhr bis Montag, 5. August 2024 bis 5.00 Uhr
Die Deckbelagsarbeiten können nur bei trockener Witterung ausgeführt werden. Andernfalls wird der Einbau um eine Woche auf Sonntag, 11. August 2024 verschoben.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 11. Juli 2024 stj/gro
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler