BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Belagsarbeiten an der Vorstadtstrasse in Egerkingen sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen teilweise einspurig geführt und mittels Verkehrsdienst geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
Dauer:
Montag, 11. August 2025 bis Donnerstag, 14. August 2025
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 7. August 2025 str/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler