BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten an der Mittelgäustrasse sind im Abschnitt Markstrasse bis Höllweg folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich (etappenweise Bauausführung) verengt. Der Verkehr wird im Bereich der Bauarbeiten einspurig über die Baustelle geführt. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels Lichtsignalanlage mit Busbevorzugung.
– Die Zufahrten zu den Liegenschaften entlang der Mittelgäustrasse werden durch die Bauarbeiten vorübergehend eingeschränkt oder für kurze Zeit (nach Vorankündigung) gesperrt.
– Die Fussgänger werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.
Dauer: Montag, 6. März 2023 bis Freitag, 28. April 2023
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 17. Februar 2023 stj/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger