BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Forstarbeiten an der Hauptstrasse in Holderbank sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Im Waldbereich wird der Verkehr einspurig geführt und mittels Verkehrsdienst geregelt.
– Zeitweilige Totalsperrung der Hauptstrasse mit Wartezeiten von bis zu zehn Minuten.
– Die Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich wird von 80 auf 50 km/h verfügt.
Dauer: Montag, 17. Februar 2025, bis Freitag, 14. März 2025 jeweils Montag bis Freitag, 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 13. Februar 2025 str/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler