BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbauarbeiten sind in Kestenholz auf der Gäustrasse, Abschnitt Bereich Weidstrasse bis Quellenweg, folgende Verkehrsbeschränkungen erforderlich:
– Im Baustellenbereich muss der Verkehr einspurig und mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt werden. Die Zufahrten werden zeitweise eingeschränkt, mögliche Umleitungen werden signalisiert. Die betroffenen Anwohner/-innen werden frühzeitig durch die Bauleitung/Unternehmung informiert.
– Für die Hauptarbeiten (Deckbelag) muss die jeweilige Fahrspur komplett gesperrt werden. Der genaue Sperrungstermin wird mittels Infotafeln bei den Strasseneinmündungen kommuniziert. Die direkten Anstösser der Gäustrasse werden von der Bauleitung/Unternehmung so früh als möglich informiert und werden gebeten ihre Fahrzeuge ausserhalb der Baustelle zu platzieren.
Dauer: Montag, 22. Mai 2023 bis Freitag, 4. August 2023
Aufgrund der Witterungsverhältnisse kann sich der Endtermin verschieben.
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 19. Mai 2023 mei/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler