Solothurn

Verkehrsbeschränkung in Laupersdorf Thalstrasse Unterdorf bis Karnismatt

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Vorbereitungsarbeiten für den Deckbelagseinbau sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt. Der Verkehr wird zeitweise einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage oder mit Verkehrsdienst geregelt.
– Die Fussgänger und die Radfahrer werden innerhalb der Baustelle geführt.

Dauer: Montag, 3. Juni 2024 bis Freitag, 7. Juni 2024

Wegen Deckbelagsarbeiten sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die Strasse wird ab Unterdorf bis Karnismatt für den Motorfahrzeugverkehr vollständig gesperrt.
– Der Verkehr in Richtung Matzendorf wird via Vorstadtstrasse – Kreuzacker – Höngerstrasse – Unterdorf und der Verkehr in Richtung Balsthal via Enerholzstrasse – Rieselmatt – Moosweg umgeleitet.
– Der Radweg der nationalen Veloroute 54 wird im Abschnitt Rieselmatt via Schaubmatt und Enerholzstrasse umgeleitet.
– Umleitungen werden signalisiert und der Verkehr wird mit Verkehrsdienst geregelt.
– Die Ein-/Ausfahrten Vorstadtstrasse, Zelglistrasse, Beim Einschnitt und Karnismatt werden gesperrt. Die Zu- und Wegfahrt ist über das Gemeindestrassennetz gewährleistet.
– Zusätzlich sind alle weiteren privaten Ausfahrten direkt in die Thalstrasse gesperrt. Ausweichmöglichkeiten für das Abstellen der Fahrzeuge werden den Anwohnern per Flyer mitgeteilt.
– Die Anwohner des Quartiers Aenismatt können die Zufahrt via Aenismatt – Vorstadtstrasse nutzen. Der bestehende Pfosten wird entfernt. Die Anwohner des Quartiers Herzimatt können die Zufahrt via Herzimattstrasse – Moosweg – Thalstrasse nutzen.
– Die Bushaltestellen «Einschnitt» der Postautolinie 129, Balsthal – Gänsbrunnen, kann während der Sperrung nicht bedient werden. Die Bushaltestelle «Dorf» wird vorübergehend verlegt.
– Die Liegenschaften sind für Fussgänger über den Gehweg zugänglich.

Dauer: Sonntag, 9. Juni 2024, ab 5.00 Uhr bis Montag, 10. Juni 2024, bis 5.00 Uhr
Die Deckbelagsarbeiten können nur bei trockener Witterung ausgeführt werden. Andernfalls wird der Einbau um eine Woche auf den Sonntag, 16. Juni 2024, verschoben.

Wegen Fertigstellungsarbeiten nach dem Deckbelagseinbau sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt. Der Verkehr wird zeitweise einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage oder mit Verkehrsdienst geregelt.
– Die Fussgänger und die Radfahrer werden innerhalb der Baustelle geführt.

Dauer: Montag, 10. Juni 2024 bis Freitag, 21. Juni 2024

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 31. Mai 2024 mud/fls

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler