BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassensanierungsarbeiten an der Thalstrasse in Matzendorf sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen teilweise einspurig geführt und mittels Verkehrsdienst geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Neumattstrasse, der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
– Die Bushaltestelle Mühle wird für den Normalkurs via Dorf situativ aufgehoben. In dieser Zeit ist die Bushaltestelle Unterdorf als Einstiegsort vorgesehen und wird mit Informationsanhang bei der Haltestelle kommuniziert.
– Die Bushaltestelle Mühle wird für den Expresskurs/NaturparkBus situativ verlegt.
Dauer:
Montag, 4. August 2025 bis Ende September 2025
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 31. Juli 2025, mem/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler