BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbauarbeiten an der Thalstrasse in Matzendorf sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen teilweise einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Dorfstrasse, Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
Dauer: ab Montag, 26. August 2024 bis Anfang Oktober 2024
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 22. August 2024 mem/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler